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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Stand: 17.12.2012
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§1 Geltung der Bedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die sämtliche Geschäftsbeziehungen sowie ergänzend für alle Verträge,
die Opilas über Lieferungen und Leistungen außerhalb der Opilas-Verträge abschließt,
insbesondere für die Bereitstellung und Betrieb der Anwendung Opilas und die dazugehörige Service-Leistungen, oder ergänzende Werk- oder Dienstleistungen.
2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam, auch wenn Opilas ihrer Geltung nicht
ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.
3. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Sollte der Anwender Dienste von Opilas im Auftrag eines Unternehmens nutzen, akzeptiert dieses Unternehmen diese Nutzungsbedingungen.
Das Unternehmen hält Opilas und die mit Opilas verbundenen Unternehmen sowie Angestellte, Vertreter und Mitarbeiter schadlos
und stellt sie von Gerichtsverfahren oder Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Verwendung der Dienste oder dem Verstoß gegen
diese Nutzungsbedingungen entstehen, einschließlich aller Ansprüche und Kosten aufgrund von Klagen, Verlusten, Schäden,
Gerichtsverfahren und -urteilen sowie Gerichts- und Anwaltskosten.
§2 Dienstleistungsumfang
1.Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von Opilas.
Darstellungen in Produktbeschreibungen und ähnlichen Unterlagen sind keine Eigenschaftszusicherungen im Rechtssinn.
2.Software, die von Opilas bereitgestellt wird, ist ohne jegliche Garantie auf Erfolgt zur Verfügung gestellt.
Darstellungen in Produktbeschreibungen und ähnlichen Unterlagen sind keine Eigenschaftszusicherungen im Rechtssinn.
§3 Lieferung und Leistung
1. Opilas gerät nur durch schriftlich Mahnung in Verzug. Im Verzugsfall kann der Kunde erst nach fruchtlosem
Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Dauer, die mindestens zwei Wochen umfassen muß, vom
Vertrag zurücktreten. Für Schadensersatz gilt §6.
2. Für Diesnte / Software oder Internet-Seiten kann Opilas keine Performance / Antwortzeiten garantieren, da diese von vielen technischen
Umgebungsfaktoren abhängig ist.
3. Opilas kann keine Garantie weder für die Verfügbarkeit einer Internet-Anwendung noch für die maximale Ausfall-Dauer
bzw. Server-Performance geben.
4. Änderungen hinsichtlich einer neuen Funktion für einen Dienst oder Änderungen aus rechtlichen Gründen stets sofort wirksam.
Wenn der Anwender den geänderten Nutzungsbedingungen eines Dienstes nicht zustimmt, muss er die Nutzung dieses Dienstes unverzüglich einstellen.
§4 Eigentumsvorbehalt, Rechte
1. Opilas behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrund in Ansehung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde
hiermit sicherheitshalber in vollem Umfang an Opilas ab. Opilas wird Sicherungen freigeben, wenn deren Wert die
Höhe der zu sichernden Forderungen um mehr als 15 % übersteigt.
§5 Abnahme, Gewährleistung
1. Die Gewährleistungspflicht von Opilas erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch die Hard- oder
Softwareumgebung, in der der Kunde die Lieferung oder Leistung von Opilas einsetzt, verursacht sind oder
verursacht sein können.
2. Führt Opilas Gewährleistungsarbeiten durch, obwohl sie gemäß den vorstehenden Regelungen hierzu
nicht verpflichtet wäre, so kann Opilas dem Kunden den Aufwand nach den bei Opilas üblichen
Vergütungssätzen in Rechnung stellen.
3. Für Schadensersatz wegen Mängeln von Lieferungen oder Leistungen von Opilas gilt §6.
3. Opilas macht keine Spezifische Zusicherungen in Bezug auf die Dienste.
Opilas sichert keine Funktionalitäten oder deren Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit oder Eignung der Dienste für ihre Zwecke.
Dienste / Anwendungen werden in ihere jeweils aktuellen Form bereit gestellt.
3. In einigen Rechtsordnungen gelten bestimmte Gewährleistungen, wie die implizite Gewährleistung der Gebrauchstauglichkeit,
Eignung für einen bestimmten Zweck und Rechtsmängelfreiheit. soweit dies gesetzlich zulässig ist, schliessen wir sämtliche Gewährleistungen aus.
§6 Haftung
1. Opilas haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, Nebenpflichtverletzung, Verschulden
bei Vertragsschluß oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder
im Fall des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft in voller Höhe. Bei Vorliegen leichter Fahrlässigkeit
haftet Opilas nur bei Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszweck wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht)
sowie im Fall des Schadensersatzes wegen Verzuges oder ursprünglicher Unmöglichkeit; in den genannten Fällen ist die
Haftung der Höhe nach auf den Betrag der für die jeweilige Lieferung und Leistung vereinbarten Vergütung beschränkt.
In sonstigen Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Opilas nicht.
2. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Personenschäden bleibt unberührt.
3. Soweit Opilas nach Absatz 1 und 2 für Datenverluste haftet, ist diese Haftung auf den Verlust solcher Daten
beschränkt, die der Kunde in verkehrsüblicher Weise (mindestens einmal täglich) so gesichert hat, dass er sie mit
vertretbarem Aufwand reproduzieren kann.
4. Im gesetzlich zulässigen Rahmen übernehmen Opilas sowie die Lieferanten und Vertriebspartner von Opilas keine Verantwortung für entgangene Gewinne,
entgangene Einnahmen, den Verlust von Daten, finanzielle Verluste oder indirekte, besondere und exemplarische Schäden sowie Folgeschäden
und Schäden mit Strafschadensersatz.
5. Soweit gesetzlich zulässig, beschränkt sich die Gesamthaftung von Opilas sowie den Lieferanten und Vertriebspartnern von Opilas bezüglich
aller Ansprüche im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen, einschliesslich jeglicher impliziter Gewährleistungen, auf den Betrag,
den sie zur Nutzung der Dienste an uns gezahlt haben (oder auf die erneute Bereitstellung der Dienste, falls Opilas diese Möglichkeit wählt).
6. Opilas sowie die Lieferanten und Vertriebspartner von Opilas sind in keinem Fall haftbar für Verluste oder Schäden,
die nicht typischerweise vorhersehbar sind.
§6 Geheimhaltung und Datenschutz
1. Opilas und der Kunde werden Unterlagen und sensible oder datenschutz-relevante Daten des jeweils anderen - soweit sie
ersichtlich vertraulicher Behandlung bedürfen, vertraulich behandeln und vor der unbefugten Kenntnisnahme durch
Dritte sorgfältig schützen.
2. Der Kunde willigt in die elektronische Speicherung und Verarbeitung seiner Daten durch Opilas im Rahmen
der Zwecke des jeweils abgeschlossenen Vertrages - inklusive Softwareinstalltion auf einem Endgerät des Kunden - ein.
§8 Urheberrecht
1. Anwender dürfen nur Inhalte an Opilas weitergeben und veröffentlichen,
die von dem Anwender selbst erschaffen worden sind oder keinerlei lizenztechnische oder gesetzliche Vorgaben der Veröffentlichung unterliegen.
Insbesondere darf die Weitergabe von lizenzfreiem Material keiner Beschränkung unterliegen.
2. Opilas prüft das eingehende Material auf Verletzung des Urheber- oder Lizenzrechts nach bestem Wissen und Gewissen. Opilas behält sich das Recht vor,
Inhalte die gegen geltende Gesetze oder Urheberrecht oder jeweilige Lizenzen verstoßen, unmittelbar und ohne Vorwarnung zu entfernen.
3. Einer Abmahnung aufgrund eines Verstoßes gegen Urheber- oder Lizenzrecht oder aufgrund von Gesetzen, die in Deutschland oder anderen Ländern gelten,
hat eine informelle Kontaktaufnahme über die Internet-Präsenz des Unternehmens vorauszugehen.
4. Der Anwender gibt Opilas sämtliche Rechte auf das veröffentlichte Material, inklusive Vervielfältigung, Veröffentlichung, Auswertung, Veränderung,
Ergänzung, Übersetzung und Wetergabe
in Druck- sowie digitaler Form und auch auf sonstige Weise ohne jegliche Beschränkung.
5. Ist der veröffentlichte Inhalt, z.B. text, Bilder oder Tonaufnahmen von Anwender selbst erschaffen,
erteilt der Anwender Opilas das uneingeschränkte Nutzungsrecht. Gleichzeitig
verzichtet der Anwender auf das Verwenden des selben Materials außerhalb der Geschäftstätigkeit von Opilas.
6. Eine Verwendung von unter Opilas veröffentlichten oder als Software / Multimedia bereitgestellten Inhalts durch Dritte
oder durch dessen Ersteller für eigene Zwecke bedarf einer ausdrüklichen schriftlichen Form seitens Opilas.
§9 Schlußbestimmungen
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Karlsruhe, Deutschland, wenn der Kunde
Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein,
so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche
Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
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